Konzessionen im nationalen Fernlinienverkehr
Wer innerhalb Deutschlands gewerbsmäßig Personen im Fernlinienverkehr auf der Straße befördert, benötigt nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und den dazugehörigen Verordnungen eine Betriebs- und Liniengenehmigung. Diese ist bei der LNVG für bis zu 10 Jahre zu beantragen, wenn die Linie in Niedersachsen beginnt. Soweit vom Linienverlauf andere Bundesländer betroffen sind, wird vor der Genehmigungserteilung deren Einvernehmen eingeholt.
Als Fernlinien gelten Linienverkehre, bei denen die Gesamtreisezeit eine Stunde überschreitet oder deren Reiseweite mehr als 50 Kilometer beträgt. Für die Erteilung einer Genehmigung hat der Unternehmer seine Zuverlässigkeit und fachliche Eignung sowie einen sicheren und leistungsfähigen Betrieb nachzuweisen. Zudem darf das Fernverkehrsangebot den öffentlichen Personennahverkehr auf Straße und Schiene nicht beeinträchtigen. Mit Novellierung des PBefG und der damit verbundenen Einführung des § 42a PBefG kam es durch die eingeführte Liberalisierung des Fernlinienverkehrs zu einer massiven Ausweitung des Linienangebotes in Deutschland.
Parallel dazu wurden an verschiedenen Standorten Investitionen in die stationäre Infrastruktur vorgenommen. In Niedersachsen betrifft dies unter anderem Busbahnhöfe und Fernbushaltestellen, die ausgebaut oder modernisiert wurden, um den Anforderungen des Fernlinienverkehrs gerecht zu werden.
Aufgrund der zentralen Lage Niedersachsens bestehen von hier ausgehend zahlreiche Busverbindungen zu innerdeutschen Zielen. Ergänzt werden diese rein innerdeutschen Verkehre durch eine sukzessiv steigende Anzahl von Internationalen Linien, die zugleich innerdeutsche Relationen bedienen (dieses nennt man „Kabotage“), wobei bestimmte internationale Verkehre insbesondere der Beförderung von Fahrgästen mit erhöhtem Gepäckbedarf dienen. Wichtige Halteorte in Niedersachsen sind dabei insbesondere Hannover, Braunschweig, Göttingen, Osnabrück, Oldenburg und Hildesheim.
Als Genehmigungsbehörde erfolgt in Zusammenarbeit mit den Gewerbeaufsichtsämtern, der Polizei, dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) sowie weiteren beteiligten Stellen eine fortlaufende Überwachung der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben. Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere die Sicherheit der Fahrgäste sowie die ordnungsgemäße Durchführung des Linienverkehrs.
Herr Bernd Boggel
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Nationaler Fernlinienverkehr